Eine energetische Sanierung oder ein energieeffizienter Neubau ist eine wertvolle Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie. Um solche Vorhaben bestmöglich zu unterstützen, stellen Bund und Länder über Institutionen wie die BAFA und die KfW umfangreiche Fördermittel bereit. Die Förderlandschaft ist jedoch komplex und ändert sich regelmäßig. Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte biete ich Ihnen eine professionelle und transparente Beratung, begleite Sie sicher durch den gesamten Antragsprozess und sorge dafür, dass Sie die optimalen und maximal möglichen Fördermittel für Ihr Projekt erhalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für ausgewählte Sanierungsmaßnahmen an. Diese Förderung ist besonders attraktiv für Eigentümerinnen und Eigentümer, die gezielte energetische Verbesserungen an ihrem Gebäude umsetzen möchten.
Die BAFA konzentriert sich auf die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die die Energieeffizienz Ihrer Immobilie steigern. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Austausch veralteter Heizungssysteme durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Wärmepumpen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Verbesserung der Gebäudehülle. Hierzu zählen die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken sowie der Einbau von modernen, wärmedämmenden Fenstern und Außentüren. Auch die Installation von energieeffizienten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bezuschusst.
Für die Bewilligung von BAFA-Zuschüssen müssen strenge technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Die korrekte Dokumentation und die fristgerechte Einreichung der Anträge sind entscheidend für den Erfolg. Als Ihr Energieberater übernehme ich die fachgerechte Planung und erstelle die erforderliche „Technische Projektbeschreibung“ (TPB). Ich stelle sicher, dass alle Kriterien erfüllt sind und der Antragsprozess für Sie reibungslos und ohne bürokratischen Aufwand verläuft.
Die Fördersätze sind prozentual an die förderfähigen Kosten gekoppelt und variieren je nach Technologie und Effizienz. Die Basisfördersätze können durch verschiedene Boni, beispielsweise für den Austausch einer alten Ölheizung, weiter erhöht werden. Ich erstelle für Sie eine genaue Berechnung des potenziellen Zuschusses.
Die Zuschüsse gelten in der Regel für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die genauen Förderkonditionen variieren je nach Maßnahme. Ich prüfe die Förderfähigkeit Ihrer Immobilie individuell und berate Sie umfassend zu den passenden Fördermöglichkeiten.
Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die reinen Material- und Handwerkerkosten für die Maßnahme selbst, sondern auch sogenannte Umfeldmaßnahmen. Das können beispielsweise Kosten für den Ausbau und die Entsorgung der Altanlage, notwendige Putzarbeiten oder die Baustelleneinrichtung sein.
Ja, Sie können grundsätzlich jeden qualifizierten Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten beauftragen. Es gibt keine Bindung an bestimmte Unternehmen. Wichtig ist, dass die Arbeiten fachgerecht nach den technischen Vorgaben ausgeführt und dokumentiert werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt größere Sanierungsvorhaben und energieeffiziente Neubauten mit zinsverbilligten Darlehen, die zusätzlich einen Tilgungszuschuss beinhalten.
Die KfW-Förderung kombiniert einen Kredit mit sehr günstigen Zinsen mit einem Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss reduziert Ihre Kreditschuld und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist direkt an die erreichte Energieeffizienz gekoppelt: Je besser der Effizienzhaus-Standard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist, desto höher fällt der prozentuale Nachlass auf Ihre Kreditsumme aus.
Die Programme der KfW sind ideal für Eigentümer, die eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus anstreben oder einen Neubau nach einem hohen energetischen Standard planen. Anstatt einzelner Maßnahmen wird hier das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet. Ich analysiere Ihr Gebäude, entwickle ein passendes Sanierungskonzept und erstelle alle technischen Nachweise, die für die Beantragung des KfW-Kredits bei Ihrer Hausbank erforderlich sind.
Der Effizienzhaus-Standard ist eine Kennzahl der KfW, die die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude beschreibt. Ein Effizienzhaus 40 benötigt beispielsweise nur 40 % der Energie des Referenzgebäudes. Gängige Standards sind 85, 70, 55 und 40.
Im Gegensatz zum BAFA-Zuschuss wird der KfW-Förderkredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner – in der Regel Ihre Hausbank – beantragt. Die dafür erforderlichen technischen Bestätigungen erstelle ich als Ihr zertifizierter Energie-Effizienz-Experte.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen wie beispielsweise von Ländern oder Kommunen ist grundsätzlich möglich, solange die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.
Die Kredithöhe wird vorab auf Basis einer Kostenschätzung beantragt. Sollten die finalen Kosten höher ausfallen, können diese Mehrausgaben nicht nachträglich in die Förderung einbezogen werden. Eine sorgfältige und realistische Kostenplanung, bei der ich Sie unterstütze, ist daher essenziell.
Hier habe ich die Antworten auf die wichtigsten allgemeinen Fragen für Sie zusammengestellt. Diese sollen eine erste Orientierung bieten. Für eine persönliche Klärung Ihrer individuellen Situation und eine maßgeschneiderte Strategie stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Dies ist der entscheidende Punkt im gesamten Prozess. Der Förderantrag muss zwingend eingereicht und genehmigt sein, bevor Sie rechtlich bindende Verträge mit Bauunternehmen oder Handwerkern abschließen. Eine nachträgliche Beantragung von Fördermitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist daher essenziell für den Erfolg.
Ja, die Investition ist aus mehreren Gründen wirtschaftlich sinnvoll. Zum einen ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten für die meisten Programme eine obligatorische Voraussetzung. Zum anderen sind die Kosten für die Energieberatung selbst förderfähig. Vor allem aber stelle ich durch meine Expertise sicher, dass Sie die Programme optimal kombinieren und die höchstmögliche Fördersumme erhalten, die Ihr Honorar in der Regel deutlich übersteigt.
Ja, für ein und dasselbe Gebäude können verschiedene Förderprogramme kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. So lässt sich beispielsweise ein BAFA-Zuschuss für eine neue Heizung mit einem KfW-Kredit für die Dämmung der Gebäudehülle verbinden. Ich entwickle für Ihr Projekt eine individuelle Förderstrategie, die optimal zu Ihren Zielen und Rahmenbedingungen passt.
Die Bearbeitungszeiten bei den Förderinstitutionen können mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Eine vollständige und fehlerfreie Antragsstellung ist daher entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden. Ich übernehme die sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen und die Kommunikation mit den Förderstellen, um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bund gefördertes Beratungsinstrument. Er zeigt Ihnen verständlich auf, welche Sanierungsschritte für Ihr Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. Der große Vorteil: Wenn Sie eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent auf die BAFA-Zuschüsse. Der iSFP selbst wird ebenfalls hoch bezuschusst.
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